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Copyright-Verletzungen und ihre Folgen: |
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Das Internet mit seinem unerschöpflichen Angebot an Dateien (Bildern, Daten, Texten, Musik, usw.) verführt viele Surfer dazu, diese Dateien herunter zu laden und vielseitig zu verwenden... |
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Urheberrecht |
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Damit ein Missbrauch geistigen Eigentums verhindert werden kann, gibt es in Deutschland das Urheberrechtsgesetz. Jedes Werk, das dabei den Status der Banalität überschreitet und eine "persönliche geistige Schöpfung" darstellt, genießt dadurch automatisch umfassenden rechtlichen Schutz! |
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So wird derzeit zum Beispiel einer Link-Sammlung bereits ab einer Mindestgröße von etwa 200 Hyperlinks urheberrechtlicher Schutz zugesprochen. Es ist dann davon auszugehen, dass der Autor viel Zeit dazu verwendet hat, die Hyperlinks zu sammeln und dann auch entsprechend zusammenzustellen. Diese umfassenden Datenbank- sammlungen [z.B. Linksammlung von www.Hilfsorganisationen.de] werden automatisch mit der Veröffentlichung des jeweiligen Werks urheberrechtlich geschützt. Ein Copyright-Zeichen © ist in den europäischen Staaten und auch in den USA seit dem "Revidierten Berner Übereinkommen" nicht mehr zwingend erforderlich, sollte aber im Hinblick auf die Internationalität des Internets dennoch angebracht werden. |
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Dauer der Urheberschaft |
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Der Urheberschutz dauert laut Gesetz bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors bzw. des letztverstorbenen Mitautors an. Wer also ein Internetprojekt erstellt hat, ist Urheber und besitzt somit auch die alleinigen Rechte daran; auch wenn diese Seite beispielsweise für eine Firma publiziert wurde. (Diese kann und wird sich aber dann ein Nutzungsrecht vom Mitarbeiter geben lassen!) |
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Verwendung fremden Eigentums |
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Durch die Bereitstellung von Inhalten im Internet verzichtet der jeweilige Urheber nicht automatisch auf die Rechte seines geistigen Eigentums; auch wenn man im Internet alle Inhalte "herunterladen" kann. [Ausnahmen: Abstraktion (Wiedergabe in eigenen Worten) sowie auszugsweises(!) Zitieren unter Angabe des Autors und der Quelle sind in der Regel erlaubt.] Nach den Gesichtspunkten des Urheberrechtgesetzes (UrhG.) stellt ein Link KEIN Zitat dar. |
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Wird fremder Inhalt nach dem Anklicken eines Links auf der eigenen Homepage (in einem FRAME eingebunden) wiedergegeben, ist die fremde Autorschaft nicht mehr erkennbar, so wird diese faktisch geleugnet. Durch das Einbetten fremder Inhalte in Web-Sites liegt somit bereits ein strafrechtlich relevanter ein Verstoß gegen das Vervielfältigungsrecht vor! |
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Urheberrechtsverletzungen sind teuer! |
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Wenn der Urheber entdeckt, dass Dateien (z.B. ein Bild, oder auch Daten aus einer Datenbank) ohne Erlaubnis verwendet werden, kann er im einfachsten Fall das Unterlassen des Missbrauchs verlangen. Es muss dann in der Regel auch zusätzlich noch eine Unterlassungs- erklärung unterschrieben werden. |
Erfolgt aber diese Abmahnung bereits durch einen Rechtsanwalt, so kommen unvermeidbar Kosten auf den Homepage-Betreiber zu. Streitwerte von ca. 50'000 Euro sind im Internetbereich durchaus keine Seltenheit. Etwa 800 Euro Abmahngebühr müssen dann an den Rechteinhaber entrichtet werden. Zusätzlich kommen noch die Auslagen für den Anwalt und auch die Mehrwertsteuer hinzu. Ein eventueller Prozess hingegen würde die genannten Kosten nochmals um ein Vielfaches übersteigen! |
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FAZIT: |
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Wer im Internet klaut, spielt immer mit einem erhöhten Risiko. |
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