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Copyright-Verletzungen und ihre Folgen:
 
Das Internet mit seinem unerschöpflichen Angebot an Dateien
(Bildern, Daten, Texten, Musik, usw.) verführt viele Surfer dazu,
diese Dateien herunter zu laden und vielseitig zu verwenden...
 
Urheberrecht
 
Damit ein Missbrauch geistigen Eigentums verhindert werden kann,
gibt es in Deutschland das Urheberrechtsgesetz. Jedes Werk, das
dabei den Status der Banalität überschreitet und eine "persönliche
geistige Schöpfung" darstellt, genießt dadurch automatisch
umfassenden rechtlichen Schutz!
 
So wird derzeit zum Beispiel einer Link-Sammlung bereits ab einer
Mindestgröße von etwa 200 Hyperlinks urheberrechtlicher Schutz
zugesprochen. Es ist dann davon auszugehen, dass der Autor viel
Zeit dazu verwendet hat, die Hyperlinks zu sammeln und dann auch
entsprechend zusammenzustellen. Diese umfassenden Datenbank-
sammlungen [z.B. Linksammlung von www.Hilfsorganisationen.de]
werden automatisch mit der Veröffentlichung des jeweiligen Werks
urheberrechtlich geschützt. Ein Copyright-Zeichen © ist in den
europäischen Staaten und auch in den USA seit dem "Revidierten
Berner Übereinkommen" nicht mehr zwingend erforderlich, sollte
aber im Hinblick auf die Internationalität des Internets dennoch
angebracht werden.
 
Dauer der Urheberschaft
 
Der Urheberschutz dauert laut Gesetz bis 70 Jahre nach dem Tod
des Autors bzw. des letztverstorbenen Mitautors an. Wer also ein
Internetprojekt erstellt hat, ist Urheber und besitzt somit auch die
alleinigen Rechte daran; auch wenn diese Seite beispielsweise für
eine Firma publiziert wurde. (Diese kann und wird sich aber dann
ein Nutzungsrecht vom Mitarbeiter geben lassen!)
 
Verwendung fremden Eigentums
 
Durch die Bereitstellung von Inhalten im Internet verzichtet der
jeweilige Urheber nicht automatisch auf die Rechte seines geistigen
Eigentums; auch wenn man im Internet alle Inhalte "herunterladen"
kann. [Ausnahmen: Abstraktion (Wiedergabe in eigenen Worten)
sowie auszugsweises(!) Zitieren unter Angabe des Autors und der
Quelle sind in der Regel erlaubt.] Nach den Gesichtspunkten
des Urheberrechtgesetzes (UrhG.) stellt ein Link KEIN Zitat dar.
 
Wird fremder Inhalt nach dem Anklicken eines Links auf der eigenen
Homepage (in einem FRAME eingebunden) wiedergegeben, ist die
fremde Autorschaft nicht mehr erkennbar, so wird diese faktisch
geleugnet. Durch das Einbetten fremder Inhalte in Web-Sites liegt
somit bereits ein strafrechtlich relevanter ein Verstoß gegen das
Vervielfältigungsrecht vor!
 
Urheberrechtsverletzungen sind teuer!
 
Wenn der Urheber entdeckt, dass Dateien (z.B. ein Bild, oder auch
Daten aus einer Datenbank) ohne Erlaubnis verwendet werden, kann
er im einfachsten Fall das Unterlassen des Missbrauchs verlangen.
Es muss dann in der Regel auch zusätzlich noch eine Unterlassungs-
erklärung unterschrieben werden.
Erfolgt aber diese Abmahnung bereits durch einen Rechtsanwalt, so
kommen unvermeidbar Kosten auf den Homepage-Betreiber zu.
Streitwerte von ca. 50'000 Euro sind im Internetbereich durchaus
keine Seltenheit. Etwa 800 Euro Abmahngebühr müssen dann an den
Rechteinhaber entrichtet werden. Zusätzlich kommen noch die
Auslagen für den Anwalt und auch die Mehrwertsteuer hinzu. Ein
eventueller Prozess hingegen würde die genannten Kosten nochmals
um ein Vielfaches übersteigen!
 
FAZIT: 
 
Wer im Internet klaut, spielt immer mit einem erhöhten Risiko.
 
 
http://www.hilfsorganisationen.de/copyright